Was behandle ich in der Logopädie?
Ich behandle in meiner Praxis Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen bei Kindern und Erwachsenen. Dies sind z.B.:
Bei Kindern:
- Sprachentwicklungsstörung und - Verzögerung
- Phonetisch-phonologische Störung (Artikulationsstörung, z.B. Lispeln)
- Dysgrammatismus
- Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
- Lese-Rechtschreibschwäche
- Myofunktionelle Störung (Orofaziale Störung)
- Unphysiologisches Schluckmuster
- Kindliche Stimmstörung
- Störung des Redeflusses (Stottern, Poltern)
Bei Erwachsenen:
- Aphasie
- Sprechapraxie
- Dysarthrie
- Stimmstörung
- Störung des Redeflusses (Stottern, Poltern)
Wie kommt man zum Logopäden?
Sie haben eine Sprachstörung bei sich oder einem Angehörigen bemerkt oder sind darauf hingewiesen worden? Dann führt der nächste Weg Sie zum entsprechenden Arzt (so Sie nicht bereits in Behandlung sind), der nach eingehender Diagnostik bzw. Anamnese eine entsprechende Heilmittelverordnung ausstellt.
Logopädie wird von Ihrem Haus,- Kinder-, HNO-, Zahnarzt, Kieferorthopäden, oder Neurologen verschrieben. Mit dieser Verordnung wenden Sie sich an einen Logopäden.
Wer übernimmt die Kosten für Logopädie?
Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren sind von der Zuzahlung ausgenommen.
Übersteigen Ihre Ausgaben für Zuzahlungen einen bestimmte Prozentsatz Ihres Einkommens, können Sie sich ebenfalls von der Zuzahlung befreien lassen. Hierzu informiert Sie gerne Ihre Krankenkasse.
Private Krankenkassen tragen die Kosten in dem mit Ihnen im Versicherungsvertrag festgelegten Umfang. Zu Beginn der Behandlung wird für Sie ein Kostenplan erstellt, und Sie können diesen zur Prüfung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Einen eventuellen Differenzbetrag tragen Sie selbst.